AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

HERKULES.media

Inh. Alwine Herkules

Martin-Luther-Str. 1

17489 Greifswald

– im Folgenden: HERKULES.media –

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen

HERKULES.media und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 HERKULES.media bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung

bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand

von Individualvereinbarungen zwischen HERKULES.media und dem Kunden.

1.3 HERKULES.media schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.4 HERKULES.media ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen

Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen.

HERKULES.media bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von

Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für HERKULES.media ersichtlich ist, dass deren Einsatz

berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen

Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden,

erkennt HERKULES.media – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde HERKULES.media Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür

zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige

Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass

HERKULES.media von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem

Kunden zu erbringen. HERKULES.media ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der

Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen

Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen.

HERKULES.media wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige

Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke

vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er

hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten

Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig

und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit

dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des

Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst

verantwortlich und stellt diese HERKULES.media rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht

zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann HERKULES.media nach

eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger

Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit

einem Platzhalter versehen.

2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art.

28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von

HERKULES.media zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete

(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist HERKULES.media gegenüber dem Kunden

in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann HERKULES.media dem

Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für

deren Suche) in Rechnung stellen.

3. Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung

auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

3.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen HERKULES.media und dem Kunden ist

grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B.

Einbinden neuer Schnittstellen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben

des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge

im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3 Soweit nicht anders vereinbart sind die die erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer jeweils

aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für

Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde

3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen HERKULES.media und dem

Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei HERKULES.media zunächst

eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte

(gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung

zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch HERKULES.media

dar. HERKULES.media wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem

Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und

Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche

ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag

zwischen HERKULES.media und dem Kunden zustande.

3.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten

(z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation

sind von HERKULES.media nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich

vereinbart ist.

3.6 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit

diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden

Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail,

o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist HERKULES.media nur zur Herstellung der im Vertrag

aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung)

verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.7 Das Angebot von HERKULES.media enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-

Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von HERKULES.media nach freiem Ermessen

ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen.

Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht

möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf

Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen

Quellcodes, Kopien o.Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an HERKULES.media

herauszugeben.

3.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird HERKULES.media den Kunden zur Abnahme der

Webseite auffordern.

3.9 Voraussetzung für die Tätigkeit von HERKULES.media ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung

des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) HERKULES.media vor Auftragsbeginn

vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach,

kann HERKULES.media dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.10 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen,

Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher

Individualvereinbarungen – nicht.

3.11 Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen

Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

3.12 Sofern der Kunde für die neue Webseite keine Hosting-Dienstleistungen von HERKULES.media,

sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt HERKULES.media keine Verantwortung für

die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der

Webseite.

4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

4.1 Nach Fertigstellung der Webseite und/oder einzelner Teile hiervon kann HERKULES.media dem

Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. HERKULES.media kann

auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder HERKULES.media zu einem solchen

Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von

HERKULES.media in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich

Gegenstand von Individualabsprachen.

4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene

Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details,

wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

4.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von

HERKULES.media kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten

der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt

werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen

(z.B. durch entsprechende Updates) oder HERKULES.media gesondert mit der Herstellung der

Kompatibilität beauftragen.

4.4 HERKULES.media haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige

Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im

Verantwortungsbereich von HERKULES.media liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“

bleiben hiervon unberührt.

4.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die

inhaltliche Aktualisierung der Webseite. HERKULES.media schuldet insbesondere nicht die

Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

5. Domainregistrierung

5.1 HERKULES.media bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseite-

Erstellung – auch Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand

individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

5.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen

dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande.

HERKULES.media wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig,

ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

5.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte

Dritter verletzt. Eine .berprüfung der Domain ist nicht geschuldet.

5.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen

Vergabestellen. HERKULES.media wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf

eventuelle Besonderheiten hinweisen.

6. Print

6.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen HERKULES.media und dem Kunden ist

grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B.

Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen,

Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge

im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien

individualvertraglich vereinbart werden.

6.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen HERKULES.media und dem

Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei HERKULES.media zunächst eine

Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese

Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch HERKULES.media dar.

HERKULES.media wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem

Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit,

insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und

Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche

ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag

zwischen HERKULES.media und dem Kunden zustande.

6.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren

Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche

eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern

erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands.

Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform

zustimmen. Im Übrigen ist HERKULES.media nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen

verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

6.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird HERKULES.media den Kunden

zur Abnahme des Werks auffordern.

6.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu.

Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht

der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

6.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von HERKULES.media ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung

des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) HERKULES.media vor Auftragsbeginn

vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der

Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden

entstehen, ist HERKULES.media gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt

der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann HERKULES.media dem Kunden den hierdurch

entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

6.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im

Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

6.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet

HERKULES.media bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten

Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat

keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign).

7. Video und Fotografie

7.1 HERKULES.media erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen

vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen HERKULES.media und dem Kunden

individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei HERKULES.media zunächst eine Anfrage

mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt

eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch HERKULES.media dar. HERKULES.media wird

die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf

Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte

von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus

der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des

Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen HERKULES.media und dem Kunden

zustande.

7.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die

Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine

kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. HERKULES.media

schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und

Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen

Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

7.3 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der

Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der

Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind

grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die

Mehrkosten zu tragen

7.4 Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B.

dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden

Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss

geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen

verantwortlich.

7.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird HERKULES.media den Kunden

zur Abnahme des Werks auffordern.

7.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann HERKULES.media verlangen, dass auf den

erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

7.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der

Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch

auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.

8. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen

8.1 HERKULES.media bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen

der Leistungserbringung schuldet HERKULES.media ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen,

die nach eigener Erfahrung von HERKULES.media das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen

können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine

Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in

der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn

dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit

einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.

8.2 HERKULES.media bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im

Rahmen der Leistungserbringung schuldet HERKULES.media ausschließlich die Unterbreitung von

Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der

Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von

§§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEADienstleistungen

nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. HERKULES.media

hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im

Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. HERKULES.media trifft nicht die

Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. HERKULES.media unterbreitet dem

Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die

Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

9. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer

individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem

Angebot.

10. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann HERKULES.media verlangen, dass die Abnahme in

Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn HERKULES.media den Kunden hierzu

auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die

Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung

des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist

erforderlich ist, die HERKULES.media dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der

Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das

Werk als abgenommen.

11. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine M.ngelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei

HERKULES.media. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese

Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der

Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch HERKULES.media resultieren. Die Verjährung beginnt

nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die

gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

12. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse

(z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird

der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12

Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

13.1 HERKULES.media räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den

Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt

ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können

zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

13.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde HERKULES.media ausdrücklich die

Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise

öffentlich darzustellen. Insbesondere ist HERKULES.media dazu berechtigt, mit der

Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen

Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch

zusteht.

13.3 Ferner ist HERKULES.media berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise

im Footer und im Impressum der von HERKULES.media erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass

dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

14. Vertraulichkeit

HERKULES.media wird alle HERKULES.media zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge,

insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial,

Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen

Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des

Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. HERKULES.media

verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten,

Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten

Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer

dieses Vertrages hinaus.

15. Haftung / Freistellung

15.1 Die Haftung von HERKULES.media für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht

fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet HERKULES.media

jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen

Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung

des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie

im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei

schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende

Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von HERKULES.media für Erfüllungsgehilfen und

gesetzlichen Vertreter.

15.2 Der Kunde stellt HERKULES.media von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen

HERKULES.media aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht

geltend gemacht werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Die zwischen HERKULES.media und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem

materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches

Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die

Parteien den Sitz von HERKULES.media als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem

Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

16.3 HERKULES.media ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen

in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder

Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern.

Stand: Juli 2023